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VGH München: Straßenrechtliche Planfeststellung, Beseitigung eines Bahnübergangs auf einer Bundesstraße, Planrechtfertigung, Abwägungsgebot, Trassenwahl, Gebot der Konfliktbewältigung, Ausführungsplanung, unzumutbare Beeinträchtigung eines Gewerbebetriebs durch die Verkehrsführung während der Bauphase (verneint), Reputationsschaden (verneint)
Urteil vom 22.04.2025 – 8 A 22.40053